Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche
Mit unserer Kampagne „Keine Kurzen für Kurze“ wollen wir Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs schützen!
Riskantes Trinken unter Jugendlichen ist ein ernst zu nehmendes Thema. Zunehmend ist auch eine erhöhte Gewaltbereitschaft unter Alkoholeinfluss zu verzeichnen. Alkohol wirkt in geringen Mengen anregend und stimmungssteigernd. Hemmungen und Ängste werden weniger stark wahrgenommen. Daher scheint die Kontakt- und Kommunikationsbereitschaft vorübergehend erhöht.
Jugendliche sind gefährdet, da sie Alkohol trinken, um:
Helfen Sie mit, Kinder und Jugendliche zu schützen
Insbesondere den Einzelhandel und die Gaststätten fordern wir auf, auf folgende Punkte besonders zu achten:
Bußgelder und Strafen
Wenn Sie gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen, können wir ein Bußgeld von bis zu € 50.000,00 verhängen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen können wir neben dem Bußgeld auch die Schließung Ihres Betriebes anordnen (§ 28 Absatz 5 Jugendschutzgesetz). Vorsätzliche Verstöße aus Gewinnsucht oder bei beharrlicher Wiederholung können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer erhöhten Geldstrafe bestraft werden (§ 27 Absatz 2 Jugendschutzgesetz).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Ordnung unter +49 (0) 2 21/2 21-3 20 00.
Quelle und Grafik: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: https://www.stadt-koeln.de/artikel/03156/index.html
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